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Finanzlexikon: gewerbeaufsicht

gewerbeaufsicht

Staatliche Behörde, welche die Einhaltung von Gesetzen zum technischen und sozialen Arbeitsschutz überwacht. International ist die Gewerbeaufischt unter dem Namen Arbeitsinspektion oder Arbeitsschutzinspektion bekannt.

Nicht selten wird die Staatliche Behörde "Gewerbeaufsichtsamt", die in Deutschland für den Arbeitsschutz zuständig ist, mit den "Ordnungsämtern" der Gemeinden und Gemeindeverbänden (z.B. Kreisausschüsse) verwechselt, weil diese sich selber fälschlicherweise "Gewerbeaufsicht" nennen (zwar nicht auf ihren Amtsschildern, aber deren Aufsichtsbeamte im Außendienst stellen sich bei Besichtigungen unter diesem Titel - der ihnen nicht zusteht - vor).

In Deutschland heißt es je nach Bundesland Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitschutz, die vorgesetzte Behörde ist meist das Regierungspräsidium, darüber die "Ministerien für Soziales" (unter den verschiedensten Namen).

In Österreich gibt es verschiedene Kompetenzen:

* für das Baurecht: die Gemeinde
* für das Gewerberecht: die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat
* für den Arbeitsschutz das Arbeitsinspektorat
* für den Umweltschutz die Landesregierung

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